Die Flüchtlingsproblematik erreicht die Beratungshilfe

Die Flüchtlingsproblematik erreicht die Beratungshilfe

Die Rechtsanwaltskammer weißt darauf hin, dass auch Asylbewerber, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, zur Antragstellung von Beratungshilfe berechtigt sind. Das Beratungshilfegesetz ist nicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft beschränkt, muss selbstverständlich allerdings einen Bezug zum Inland aufweisen. Beratungshilfe ohne Bezug zum Inland, also Beratung eines Ausländers über Rechte und Pflichten im Heimatland etwa, ist nicht beratungshilfefähig. Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe ist allerdings- wie bei jedem anderen Antragsteller auch - dass die Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen. Auch wenn die Not syrischer Flüchtlinge unzweifelhaft groß ist, lässt sich hieraus - per se - kein allgemeiner Anspruch ableiten, Beratungshilfe bewilligt zu erhalten. Vielmehr ist auch hier die Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen erforderlich, die neben der Bedürftigkeit vorliegen müssen. 

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