Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Das BMJV hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Von der Änderung betroffen sind auch verschiedene Bereiche des Berufsrechts, die bspw. folgende Aspekte betreffen:

  • Rechtsanwälte sollen zukünftig im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Zulassung Kenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts nachweisen müssen (vgl. § 8 BRAO-E).
  • Für Rechtsanwälte soll der Begriff der „weiteren Kanzlei“ eingeführt werden. Die Bundesrechtsanwaltskammer soll auf Antrag für eine weitere Kanzlei ein weiteres beA einzurichten haben (vgl. §§ 27, 31a Abs. 1 Satz 2 BRAO-E).
  • Die Vorschrift zur Führung von Handakten durch Rechtsanwälte soll überarbeitet werden. Insbesondere ist die Aufbewahrungsfrist betroffen (vgl. § 50 Abs. 1 BRAO-E).
  • Die Satzungsversammlung soll ermächtigt werden, die (allgemeine) Fortbildungspflicht der Rechtsanwälte sowie die Zustellung von Anwalt zu Anwalt durch Satzung zu regeln (vgl. § 59b Abs. 2 BRAO-E).
  • Die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammern sollen zukünftig im Wege der Briefwahl durchgeführt werden.
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