Kleinanlegerschutzgesetz

Kleinanlegerschutzgesetz

Die Bundesregierung hat Anfang Februar 2015 den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes im Bundestag eingebracht. Ziel der geplanten Neuregelung ist es, den Anlegern künftig den Zugang zu mehr und besseren Informationen zu Finanzprodukten des "Grauen Kapitalmarkts" zu gewähren und die Sanktionsmöglichkeiten gegen Anbieter und Vermittler von Vermögensanlagen zu verschärfen. Zum Gesetzentwurf hat der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben. Darin äußert sich die Länderkammer insbesondere kritisch zu § 4 Abs. 1a FinDAG-E, wonach die Anordnungsbefugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur bestehen sollen, wenn eine generelle Klärung im Interesse des Verbraucherschutzes geboten erscheint. Entsprechend der Zielrichtung des Kleinanlegerschutzgesetzes, die Bedeutung des kollektiven Verbraucherschutzes bei der Aufsichtstätigkeit der BaFin hervorzuheben, ist nach Ansicht des Bundesrates die zusätzliche Einschränkung der Handlungsbefugnisse unbedingt zu streichen. Diesen Vorschlag lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab.
Weiterführender Link: • Entwurf der Bundesregierung für ein Kleinanlegerschutzgesetz inkl. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/3994)

 

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