Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) über Kanzleisoftware

Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) über Kanzleisoftware

Aus gegebenem Anlass weist die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) darauf hin, dass die Anschaffung einer Kanzleisoftware nur zur sinnvollen Nutzung des beA nicht notwendig ist.
Das beA ist über einen Webservice erreichbar und kann so - auch von denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die nicht über eine Kanzleisoftware verfügen - komfortabel genutzt werden.

Umgekehrt gilt natürlich weiterhin, dass über die von der BRAK zur Verfügung gestellte Kanzleisoftware-Schnittstelle die Einbindung des beA in die jeweilige Kanzleisoftware erfolgen kann. Soweit der BRAK bekannt ist, setzen die Kanzleisoftwareanbieter dies auch um, sodass eine bequeme Nutzung des beA aus der bereits vorhandenen oder anzuschaffenden Software heraus möglich ist bzw. sein wird.

 

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