Wichtige Information für alle Mitglieder

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BRAK: Bestellung der beA-Karte

Wie bereits mehrfach berichtet, wird ab 01.01.2016 das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an den Start gehen. Um das beA nutzen zu können, ist eine sogenannte Erstregistrierung mit einer von der Bundesnotarkammer (BNotK) im Auftrag der BRAK herausgegebenen beA-Karte notwendig. Die BNotK hat hierzu eine Internetseite eingerichtet.

Für den Bestellprozess ist eine eindeutige Identifikationsnummer erforderlich, die die BRAK und BNotK jedem Rechtsanwalt in einem persönlichen Brief Anfang September mitteilen werden. Sollten Sie das Schreiben bis Ende September nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die BNotK.

Die beA-Karte ist als beA-Karte Basis erhältlich, die für die Erstregistrierung und die tägliche Anmeldung verwendet werden kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Basiskarte mit einem qualifizierten elektronischen Signaturzertifikat auszustatten, sodass darüber hinaus auch das Signieren von Dokumenten möglich ist (beA-Karte Signatur). Die beA-Karte Basis wird 29,90 Euro kosten, die beA-Karte Signatur 49,90 Euro. Für die Bestellung ist die Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung erforderlich, außerdem muss für die weitere Kommunikation eine gültige E-Mail-Adresse angegeben werden. Über die BNotK können auch Kartenlesegeräte und weitere Chipkarten bzw. Softwarezertifikate für den Zugriff auf das beA-Postfach, z.B. für Mitarbeiter erworben werden.

Für Fragen zum Bestellverfahren und zu den beA-Karten wird die BNotK eine E-Mail-Adresse ("https://bea.bnotk.de/") und für Eilfälle die Telefonnummer 0800-3550 100 einrichten.

Nähere Informationen finden Sie auf der Informationswebsite der BRAK unter www.beA.brak.de.

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