Wichtige Informationen zum beA-Start am 29.09.2016

Wichtige Informationen zum beA-Start am 29.09.2016

Nach Auskunft der BRAK wird das beA ab dem 29.09.2016 bereitstehen und jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt soll mit dem Starttermin auf das Postfach zugreifen können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass rechtzeitig die persönliche beA-Karte bestellt wird und nach deren Erhalt die Anmeldung und damit die Inbesitznahme des Postfaches erfolgt. Die Zertifizierungsstelle hat die Produktion und den Versand der beA-Karten wieder aufgenommen. Diejenigen, die bisher noch keine Karte bestellt haben, sollten nunmehr ihre beA-Karte unter www.bea.bnotk.de bestellen. Dafür ist Ihre persönliche Antragsnummer erforderlich, die Ihnen mit BRAK-Schreiben vom 31.08.2015 mitgeteilt wurde. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bis drei Monate vor dem beA-Start mindestens eine beA-Karte-Basis bestellt haben, werden diese bis zum Starttermin erhalten. Diejenigen Mitglieder, die bereits eine Karte bestellt haben, sind von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer Mitte April 2016 informiert worden.

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