Hier finden Sie die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer wonach diese bekräftigt, dass der Referentenentwurf eine vertretbare Grundlage ist, um die nach den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 03.04.2014 entstandene Problematik der entfallenen Befreiungsfähigkeit der Syndikusanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu lösen.