Coronahilfen für Ausbildungsbetriebe ab 01.05.2020
Zur Vermeidung der Kündigung von Ausbildungsverhältnissen hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V ein Förderprogramm aufgelegt. Die Unterstützung wird in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses erfolgen. Anträge können längstens bis zum 31.07.2020 gestellt werden.
Das Kammerident-Verfahren kann ab sofort unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes und Tragen eines Mund-/Nasenschutzes wieder durchgeführt werden. Zur Vereinbarung eines Termines melden Sie sich bitte vorab telefonisch in der Geschäftsstelle.
Keine Zwangsstundung von anwaltlichen Vergütungsforderungen
Freiberuflerleistungen sind von dem Leistungsverweigerungsrecht nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ausdrücklich nicht umfasst.
Die ursprünglich für den 05.05.2020 geplante Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern wird auf unbestimmte Zeit verschoben.
Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für professionelle Einreicher in der Arbeitsgerichtsbarkeit ab dem 01.01.2020 in Schleswig-Holstein
Bitte beachten Sie die Pressemeldung des Justizministeriums Schleswig-Holstein vom 26.11.2019.
Der Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach vom 14.11.2019
Hier finden Sie den Newsletter zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach vom 14.11.2019 - Ausgabe 33/2019.