Die BRAK hat zu dem beim BVerfG anhängigen Verfahren zu § 59a BRAO (Berufliche Zusammenarbeit) eine Stellungnahme erarbeitet. Das Verfahren betrifft eine Vorlage des BGH, in der es um die berufliche Zusammenarbeit eines Rechtsanwaltes und einer Ärztin in einer Partnerschaftsgesellschaft geht.
Die BRAK hat zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung(MietNovG) eine Stellungnahme erarbeitet. Mit dem geplanten Gesetz soll u.a.
Unter dem Motto "Wer hört mit - Der NSA-Skandal und die anwaltliche Verschwiegenheit" hat die BRAK am 09.05.2014 eine Diskussionsveranstaltung durchgeführt.
Mitarbeiter im neu zu gründenden „Fachausschuss Internationales Wirtschaftsrecht“ gesucht
Die Zahl der zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen erhöht sich ab dem 01.09.2014 auf 21. Neu hinzu kommt das Fachgebiet „Internationales Wirtschaftsrecht“ (vgl. §§ 5 Abs. 1 lit. u), 14n FAO (neu)).
Evaluierung des Gesetzes gegen überlange Verfahren
Die BRAK hat zur Evaluierung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Stellungnahme abgegeben.
BRAK: Stärkung der Verteidigungsinteressen im Strafverfahren
Die BRAK hat zu dem vom Bundesjustiz- und Verbraucherministerium erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts auf Vertretung durch einen Verteidiger in der Berufungshauptverhandlung eine Stellungnahme erarbeitet.
Der Bundesminister für Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, hat mitgeteilt, dass er keine Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit der Beschlüsse der Satzungsversammlung
Kammerversammlung beschliesst Empfehlungen zur Ausbildungsvergütung
Für ab dem Jahr 2015 geschlossene Ausbildungsverhältnisse empfiehlt die Kammerversammlung eine monatliche Ausbildungsvergütung wie folgt: 400,00 € im ersten Ausbildungsjahr, 500,00 € im zweiten Ausbildungsjahr und 600,00 € im dritten Ausbildungsjahr.
BSG: Syndikusanwälte werden zukünftig nicht mehr von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit
Das Bundessozialgericht hat am 03.04.2014 in drei Verfahren entschieden, dass Syndikusanwälte nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden.