Fachanwaltsantrag
1. Voraussetzungen der Fachanwaltszulassung
- dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO);
- anwaltsspezifischer Lehrgang – mind. 120 Zeitstunden (§ 4 Abs. 1 FAO);
- Nachweis der theoretischen Kenntnisse (§ 6 Abs. 2 FAO):
- Nachweis der praktischen Erfahrungen (Fallliste nach § 6 Abs. 3 FAO).
2. Antragstellung
Der Antrag ist formlos bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern einzureichen (1 Original).
Wir bitten Sie, sämtliche Unterlagen auch in elektronischer Form einzureichen.
Dem Antrag sind beizufügen:
- "anwaltliche Versicherung",
- die Aufsichtsklausuren im Original,
- Teilnahmezertifikate im Original,
- eine – möglichst übersichtlich gestaltete – Fallliste, die gem. § 6 Abs. 3 FAO enthalten soll: Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Stand des Verfahrens; (Wichtig ist eine kurze stichwortartige Umschreibung von Inhalt und Verlauf des Mandats, die so aussagekräftig ist, dass sie den Ausschuss in die Lage versetzt, sich ein Bild von dem jeweiligen Fall zu machen).
Hinweis: Arbeitsproben, die gem. § 6 Abs. 3 S. 2 FAO anonymisiert sein können (aber nicht müssen), werden von den Ausschüssen anhand der Fallliste angefordert.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 400,00 € und ist entweder per Verrechnungsscheck oder Überweisung zu entrichten (IBAN: DE 43 2003 0000 0028 2526 35).
3. Weitere Information liefern
- die im Rahmen des „Berliner Erfahrungsaustauschs 2001“, zu dem sich Vertreter der Vorprüfungsausschüsse aller Rechtsanwaltskammern getroffen haben, gefassten Beschlüsse (die Anhaltspunkte für die Beantwortung von Einzelfragen geben, allerdings ohne rechtliche Verbindlichkeit sind);
- die im Rahmen des „Berliner Erfahrungsaustauschs 2006“ gefassten Beschlüsse;
- die im Rahmen des „Berliner Erfahrungsaustauschs 2009“ gefassten Beschlüsse.
4. Musterfalllisten und Sonstiges