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Kammerident-Verfahren

beA-Signatur-Karte – Antragsunterlagen für das Kammerident-Verfahren

Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer gibt folgende Anweisung, wie Sie an Ihre Antragsunterlagen für das Kammerident-Verfahren kommen:

 

Kammerident-Verfahren für die beA-Karte Signatur

Unsere Mitglieder, die eine beA-Karte Signatur bestellt haben, können das qualifizierte Signaturzertifikat auf die Karte aufladen. Hierzu werden Sie von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer individuell per E-Mail angeschrieben und hinsichtlich des Aufladeverfahrens informiert.

Um das qualifizierte Signaturzertifikat auf die Karte aufladen zu können, ist online ein signaturrechtlicher Antrag zu stellen. Zur Durchführung der signaturrechtlichen Identifizierung gibt es zwei Verfahren:

  • Notarident-Verfahren
  • Kammerident-Verfahren

Das Kammerident-Verfahren ist für unsere Mitglieder kostenfrei. Zur Identifizierung bringen Sie bitte den „Antrag auf Dienstleistung der Zertifizierungsstelle der BNotK“ und das „Identifizierungsformular“ ausgefüllt und ausgedruckt sowie Ihren aktuell gültigen Personalausweis mit.

Nach erfolgter Identifizierung erhalten Sie eine elektronische Mitteilung mit einer detaillierten Beschreibung, wie Sie das qualifizierte elektronische Zertifikat auf Ihre beA-Karte aufladen können. Eine entsprechende Software stellt die Zertifizierungsstelle der BNotK zur Verfügung. Der PIN für das qualifizierte elektronische Zertifikat wird Ihnen elektronisch übermittelt.

Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern bietet ihren Mitgliedern an, das Kammerident-Verfahren in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer - nach vorheriger Terminabstimmung - durchzuführen.

Außerdem kann das Kammerident-Verfahren in Rostock und Greifswald bei den Vorstandsmitgliedern RA Doose-Bruns (Rostock), RA v. Glasenapp (Greifswald) und RA Jaap (Greifswald) durchgeführt werden. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit den Genannten auf.