Die Vereinsgründung schließt sich an die weitreichenden und nahezu beispiellosen Bemühungen der Rechtsanwaltskammer an, das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz mit dem jetzigen Inhalt zu verhindern.
Der Verein ist offen für alle natürlichen und juristischen Personen, desgleichen Körperschaften des öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern, die sich für den Erhalt einer bürgernahen und funktionstüchtigen Rechtspflege einsetzen wollen und stellt dieses Anliegen damit auf eine breite gesellschaftliche Basis unter einer einheitlichen Führung. Momentan vordringlichste Aufgabe des Vereins wird es sein, das durch den Richterbund initiierte Volksbegehren zu unterstützen.
Die Anwaltschaft ist es gewohnt, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen. Es wird darum gebeten, dies auch im Rahmen dieses Vereins zu tun und dem Verein zahlreich beizutreten!
Weitere Informationen und Dokumente werden in Kürze bereitstehen.