Coronahilfen für Ausbildungsbetriebe ab 01.05.2020
06.05.2020
Coronahilfen für Ausbildungsbetriebe ab 01.05.2020
Zur Vermeidung der Kündigung von Ausbildungsverhältnissen hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V ein Förderprogramm aufgelegt. Die Unterstützung wird in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses erfolgen. Anträge können längstens bis zum 31.07.2020 gestellt werden.