Aktuelles

Mindestausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte auch 2023 weiter angehoben

Auch in diesem Jahr wurde die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wieder weiter angehoben.  

Vorstandswahl 2023 – Achtung Frist!

Noch bis zum 21.04.2023 können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus M-V den neuen Kammervorstand wählen.
Hier geht’s zu weiteren Informationen sowie den Kandidatenvorstellungen.

 

Boys'Day 2023

Mach nicht irgendwas, sondern das, was zu dir passt!

Fragenkatalog zur Fernsignatur und zum beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog zur Einführung der Fernsignatur durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer sowie zu allgemeinen, insbesondere die Weiterentwicklung des beA betreffenden Fragen erstellt, zu dem Sie

5. EDVGT-Praktikerforum Videoverhandlung

Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. lädt zum 5. Praktikerforum Videoverhandlung am Montag, den 27. Februar 2023, ab 14 Uhr ein. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Gefälschte Gebührenrechnungen für Handelsregistereintragung in Umlauf

KAMMERVERSAMMLUNG 2023

Die diesjährige Kammerversammlung findet am 09.05.2023 im Bürgerschaftssaal des Rostocker Rathauses, Neuer Markt 1, 18055 Rostock, statt.
Die Kammermitglieder werden bereits heute herzlich dazu eingeladen; die offizielle Einladung folgt.

 

Mitteilung der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zur Verlängerung der Möglichkeit zur Anmeldung am beA

Hier finden Sie eine wichtige Information der Bundesnotarkammer zur Nutzbarkeit Ihrer beA-Karte bisheriger Generation (Kartennummer beginnend mit Ziffer 2).

 

beA-Sondernewsletter – Wichtige Informationen zum Jahreswechsel

Mit Ablauf des 31.12.2022 wird die sicherheitstechnische Zulassung der beA-Signaturkarten zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen an Dokumenten ablaufen. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer hat entschieden, qualifizierte elektronische

Zahlungsverkehr in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern ab dem 01.01.2023

Ab dem 01.01.2023 wird die Annahme von Schecks grundsätzlich ausgeschlossen und auf wenige Sonderfälle beschränkt.
Einzelheiten dazu finden Sie hier.

 

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