Aktuelles

Elektronischer Rechtsverkehr - Anhebung der Mengenbeschränkungen

Ab dem 01.04.2022 werden die Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr angehoben. Bis zum 31.12.2022 können dann in einer Nachricht elektronische Dokumente mit maximal 200 Dateien und höchstens 100 MB insgesamt übersendet werden.

beA-Sondernewsletter - Vorankündigung – Technologiewechsel bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Mit dem Sondernewsletter 2/2022 v. 18.2.2022 informiert die BRAK darüber, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer derzeit die Umstellung auf eine neue Generation von beA-Karten vorbereitet. Damit wird auch ein Tausch der derzeit genutzten beA-Karten verbunden sein.

Kündigung anwaltlicher Anderkonten

Die BRAK hat das Thema intensiv aufgegriffen und dazu am 16.02.2022 eine weitere Pressemeldung herausgegeben.

Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken

In den vergangenen Tagen haben die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern vielfach Anfragen zur Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten erreicht.

Ersatzeinreichung bei technischer Unmöglichkeit der elektronischen Einreichung

Seit dem 01.01.2022 ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Einreicher, somit u. a. für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, verpflichtend.

Anrechnung von Vorbereitungszeit bei dozierender Tätigkeit - Richtlinie des Kammervorstands

In seiner Sitzung am 14.12.2021 hat der Vorstand eine Richtlinie zur Angemessenheit der Anrechnung von Vorbereitungszeit bei dozierender Tätigkeit verabschiedet.

Ab heute 3G am Arbeitsplatz - Fragen aus der Anwaltschaft

Weiterhin wirft die Corona-Situation viele Fragen auf, z. B.: Gilt 2G/3G/3G plus für anwaltliche Beratung? Antworten und viele weitere Informationen wie z. B.

3G-Voraussetzung beim Zutritt zu den Justizvollzugsanstalten M-V - Mitteilung des Justizministeriums M-V

Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen im Land ist es zum Schutz aller Bediensteten, Gefangenen und Untergebrachten in den Justizvollzugsanstalten erforderlich, die 3G-Regelung auch für Externe streng zu kontrollieren.

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften tritt heute in Kraft

Am 01.10.2021 tritt das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft, mit dem gravierende Änderungen im Bereich der Geschäftsgebühr, der Einigungsgebühr und Wertberechnung beschlossen wurden.

Kernforderungen der BRAK für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages

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