Elektronischer Rechtsverkehr - Anhebung der Mengenbeschränkungen
Ab dem 01.04.2022 werden die Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr angehoben. Bis zum 31.12.2022 können dann in einer Nachricht elektronische Dokumente mit maximal 200 Dateien und höchstens 100 MB insgesamt übersendet werden.
beA-Sondernewsletter - Vorankündigung – Technologiewechsel bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer
Mit dem Sondernewsletter 2/2022 v. 18.2.2022 informiert die BRAK darüber, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer derzeit die Umstellung auf eine neue Generation von beA-Karten vorbereitet. Damit wird auch ein Tausch der derzeit genutzten beA-Karten verbunden sein.
Ersatzeinreichung bei technischer Unmöglichkeit der elektronischen Einreichung
Seit dem 01.01.2022 ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für professionelle Einreicher, somit u. a. für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, verpflichtend.
Anrechnung von Vorbereitungszeit bei dozierender Tätigkeit - Richtlinie des Kammervorstands
In seiner Sitzung am 14.12.2021 hat der Vorstand eine Richtlinie zur Angemessenheit der Anrechnung von Vorbereitungszeit bei dozierender Tätigkeit verabschiedet.
3G-Voraussetzung beim Zutritt zu den Justizvollzugsanstalten M-V - Mitteilung des Justizministeriums M-V
Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen im Land ist es zum Schutz aller Bediensteten, Gefangenen und Untergebrachten in den Justizvollzugsanstalten erforderlich, die 3G-Regelung auch für Externe streng zu kontrollieren.
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften tritt heute in Kraft
Am 01.10.2021 tritt das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft, mit dem gravierende Änderungen im Bereich der Geschäftsgebühr, der Einigungsgebühr und Wertberechnung beschlossen wurden.