Am 01.10.2021 tritt das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft, mit dem gravierende Änderungen im Bereich der Geschäftsgebühr, der Einigungsgebühr und Wertberechnung beschlossen wurden. Doch die Neuregelungen betreffen nicht nur das RDG. Auch berufsrechtlich haben sich Änderungen ergeben, die die Darlegungs- und Informationspflichten von Rechtsanwälten ausweiten und einen erheblichen Mehraufwand mit sich bringen. Hier geht’s zum neuen § 43d BRAO.